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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 2 Sa 158/16   

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https://dejure.org/2017,35502
LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 2 Sa 158/16 (https://dejure.org/2017,35502)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.04.2017 - 2 Sa 158/16 (https://dejure.org/2017,35502)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. April 2017 - 2 Sa 158/16 (https://dejure.org/2017,35502)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 126 Abs 1 BGB, § 126 Abs 2 BGB, § 14 Abs 4 TzBfG, § 16 S 1 TzBfG, § 130 Abs 1 BGB
    Zugang eines von der Arbeitgeberseite als zweiten Vertragspartner unterzeichneten befristeten Arbeitsvertrags - Schriftform bei Befristung

  • IWW

    § 14 Abs. 4 TzBfG, § ... 151 Satz 1 BGB, § 17 TzBfG, § 6 KSchG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b und c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, §§ 14 Abs. 4 TzBfG, 125 Satz 1 BGB, § 16 Satz 1 TzBfG, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbs. 1 KSchG, § 6 Satz 1 KSchG, § 126 Abs. 1 BGB, § 126 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 126 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 125 Satz 1 BGB, §§ 145 ff. BGB, §§ 133, 157 BGB, § 145 BGB, § 126 Abs. 2 BGB, § 130 Abs. 1 BGB, § 151 BGB, § 16 S. 1 TzBfG, § 242 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrages einer angestellten Lehrerin; Anforderungen an die Einhaltung der Schriftform

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrages einer angestellten Lehrerin; Anforderungen an die Einhaltung der Schriftform

  • rechtsportal.de

    TzBfG § 14 Abs. 4 ; BGB § 126 Abs. 1
    Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrages einer angestellten Lehrerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Zugang einer Willenserklärung, Voraussetzung für die Annahme einer Empfangseinrichtung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 797/14

    Befristung - Auslegung der Befristungsabrede - Schriftform

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 2 Sa 158/16
    Hierzu sind allerdings auf die Herbeiführung dieser Rechtsfolge gerichtete Willenserklärungen der Parteien erforderlich ( BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 28, NZA 2017, 638 ).

    Diese Grundsätze sind auch anzuwenden bei der Frage, ob ein bestimmtes willentliches Verhalten eine Willenserklärung darstellt ( BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 31, NZA 2017, 638 ).

    Damit konnte noch nicht von einem endgültigen Bindungswillen ausgegangen werden ( vgl. BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 34 und 35, NZA 2017, 638 ).

    Daher ist dieses Verhalten aus Sicht des Arbeitnehmers nicht dahingehend zu verstehen, dass der Arbeitgeber dem sich aus § 14 Abs. 4 TzBfG ergebenden Schriftformgebot entsprechen will ( BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 38 und 39, NZA 2017, 638 ).

    Zeigt nämlich jemand ein Verhalten, das nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte nur als Ausdruck eines bestimmten Willens aufgefasst werden kann, so ist seine wörtliche Verwahrung gegen eine entsprechende Deutung des Verhaltens unbeachtlich, denn er setzt sich in Widerspruch mit seinem eigenen tatsächlichen Verhalten (sog. protestatio facto contraria) und hat durch sein tatsächliches Verhalten die Geltendmachung einer anderweitigen Auslegung verwirkt ( BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 40, NZA 2017, 638 ).

    Bei dieser Sachlage kommt es nicht darauf an, ob die Klägerin ihre Tätigkeit mit Wissen eines zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigten Vertreters aufgenommen hat (vgl. BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 42, NZA 2017, 638 ).

    aa) Die Wahrung der in § 14 Abs. 4 TzBfG bestimmten Schriftform erfordert den Zugang der unterzeichneten Befristungsabrede bei dem Erklärungsempfänger vor Vertragsbeginn ( BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 44 ff. , NZA 2017, 638 ).

    Dies kann wegen des Verbots widersprüchlichen Verhaltens der Fall sein, wenn der Vertragspartner trotz des Formmangels auf die Gültigkeit des Vertrags vertrauen durfte und die den Formmangel geltend machende Vertragspartei sich zu ihrem vorhergehenden Verhalten in Widerspruch setzt ( BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 53, NZA 2017, 638 ).

  • BAG, 23.01.2001 - 1 ABR 19/00

    Mitbestimmung der Betriebsvertretung bei Änderung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 2 Sa 158/16
    Die schriftliche Erklärung muss die allgemeinen oder für den Einzelfall bestimmten Empfangseinrichtungen des Adressaten erreichen ( BAG 23. Januar 2001 - 1 ABR 19/00 - Rn. 23, juris ).

    Eine Empfangseinrichtung läge nur vor, wenn das Schriftstück mit dem Einlegen in das Fach nach regelmäßigem Verlauf dem Zugriff des Absenders oder Beförderers entzogen wäre ( BAG 23. Januar 2001 - 1 ABR 19/00 - Rn. 24, juris ).

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 142/15

    Befristung - Schriftform

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 2 Sa 158/16
    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2016 - 7 AZR 142/15 - habe eine andere Fallkonstellation betroffen, bei der dem Arbeitnehmer ein vom Beklagten noch nicht unterschriebener Arbeitsvertrag in zweifacher Ausfertigung zur Unterzeichnung vorgelegt worden sei.
  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 6/11

    Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist nach § 17 S 2 TzBfG iVm. §

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 2 Sa 158/16
    Der noch vor Schluss der mündlichen Verhandlung gestellte, auf die Unwirksamkeit der (gesamten) Befristungsabrede vom 13. Oktober 2014 zielende, Befristungskontrollantrag wahrt in entsprechender Anwendung von § 6 Satz 1 KSchG i.V.m. § 17 Satz 2 TzBfG die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG ( vgl. hierzu BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - NZA 2012, 1148 ).
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